Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 05.12.2019

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer als Käufer oder Verkäufer, Mieter oder Vermieter einer Immobilie (nachfolgend: "Kunde") mit dem Unternehmen Bauer Immobilien, Inhaber: Philipp Bauer, Jakobstraße 11, 71254 Ditzingen (nachfolgend: "Makler"), abschließt.

1.2 Der Makler widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Kunden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé, Informationen). In diesem Fall kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.

2.2 Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich.

2.3 Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.
Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

2.4 Kommt mit einem nachgewiesenen Interessenten ein anderer als der vorgesehene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Objekt zustande, der mit dem beabsichtigten Vertrag im Wesentlichen identisch ist, gilt hierfür ein Maklervertrag als stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit insoweit als mitursächlich für den Vertragsabschluss anerkannt. Entsprechendes gilt, sofern der Kunde der Interessent ist.

3 Maklerprovision

3.1 Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz, der jedoch verhandelbar ist. Im Allgemeinen gilt folgender Provisionssatz:

3.1.1 bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten: 2,38 Monatsmieten exkl. Nebenkosten inkl. MwSt, wobei bei sogenannten Staffelmietverträgen als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Staffel angesetzt wird.

3.1.2 Bei gewerblichen Mietobjekten: 2,38 Monatsmieten inkl. Nebenkosten und MwSt (Laufzeit unter 5 Jahren), 3,57 Monatsmieten inkl. Nebenkosten und MwSt (Laufzeit über 5 Jahren).

3.1.3 bei Kaufobjekten: 5,95 % des notariellen Verkaufspreises inkl. MwSt vom Käufer (bzw. 4,76 % bei einem Kaufpreis über EUR 400.000,00).

3.2 Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine abweichende Vergütung vereinbart sein, gilt diese.

3.3 Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag ("Hauptvertrag") zu Stande kommt. Fällig ist die Provision mit (notariellem) Abschluss des Hauptvertrages.

3.4 Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt oder reduziert sich nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich (einvernehmlich) aufgehoben oder rückgängig gemacht oder der vereinbarte Kaufpreis / die vereinbarte Miete nachträglich angepasst wird, es sei denn, den Makler trifft für die Anpassung, Rückgängigmachung oder Aufhebung des Vertrages ein nachgewiesenes Verschulden.

4 Gegenseitige Verpflichtungen, Vorkenntnis, Weitergabe von Informationen, Doppeltätigkeit

4.1 Die Parteien haben nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.

4.2 Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle per Brief oder E-Mail zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zu entrichten.

4.3 Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber den Makler unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll dem Makler die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist.

4.4 Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.

4.5 Im Rahmen der Vermittlung eines Kaufvertrages darf der Makler sowohl für die Verkäufer- als auch die Käuferseite unmittelbar provisionspflichtig tätig werden. Bei der Vermittlung von Mietverträgen darf der Makler ausschließlich für eine der Vertragsparteien - Mieter oder Vermieter - provisionspflichtig tätig werden.

5 Vollmachten

5.1 Der Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme ins Grundbuch sowie sonstige behördliche Akten das Verkaufsobjekt betreffend. Diese Vollmacht soll auch Wirkung gegenüber dem WEG-Verwalter in dem Umfang gelten, als sie dem Verkäufer als Wohnungseigentümer zustehen.

5.2 Die Vollmachtserteilung gilt für einen Zeitraum bis zu 12 Monate nach dem Abschluss des Hauptvertrages, um dem Makler die Überprüfung etwaiger provisionsrelevanter Änderungen zu ermöglichen.

6 Erstattung nachgewiesener Aufwendungen

6.1 Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Inseratskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25 % der zu erwartenden Provision nicht überschreiten.

6.2 Vorgenanntes gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.

6.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7 Haftung und Haftungsbegrenzung

7.1 Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben des Verkäufers oder Vermieters/Verpächters bzw. eines beauftragten Dritten nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler keine Haftung,, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Makler nicht.

7.2 Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Objektes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.3 Ist die Haftung des Maklers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8 Datenschutz

8.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten seitens des Maklers auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Makler selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Kunde der Datenschutzerklärung des Maklers entnehmen.

8.2 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Makler ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet.

9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

9.1 Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Makler und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9.2 Gerichtsstand ist Ditzingen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

9.3 Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.

9.4 Der Makler muss nicht und nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

10 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

10.1 Ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag mit dem Makler abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

10.2 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bauer Immobilien, Jakobstraße 11, 71254 Ditzingen, Fax: +49 (0)711-40051159, E-Mail: info@immosky.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.